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Garantie

Das normale Garantierecht von 24 Monaten gilt natürlich auch für Treppenlifte. Jeder Mangel muss ohne Berechnung von Kosten problemlos behoben werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Fehler bei der Montage oder einen Mangel bei Produktbestandteilen handelt. Möglichst sofort nachdem das Problem erkannt wurde, muss der Hersteller für Abhilfe sorgen. Sollte die Reparatur vor Ort nicht durchführbar sein, stellt der Händler dem Kunden einen Ersatzlift zur Verfügung, wenn immer dies technisch möglich ist.

Garantieleistungen und Garantiedauer können individuell und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung beim Kauf vereinbart werden. Voraussetzung für die Einhaltung der Leistungen ist im allgemeinen, dass die Wartungsleistungen durch den Hersteller oder autorisierte Werkstätten erfolgen. Auf gebrauchte Treppenlifte spezialisierte Anbieter vereinbaren in aller Regel die gleichen Garantieleistungen wie für neue Produkte.

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