Sicherheit

Treppenlifte überwinden oft Höhenunterschiede von 10 Metern oder mehr. Altbauten und Galeriewohnungen stellen wegen der hohen Decken besonders große Ansprüche an die Sicherheit. Auch extrem kurvige Treppen und Treppen, die über mehrere Etagen reichen, verlangen an hohes Maß an Sicherheit beim Transport. Der Treppenlift kann noch so exakt an die individuellen Bedürfnisse angepasst sein, wenn die Sicherheit des Menschen, der ihn tagtäglich benutzt, nicht gewährleistet ist, wird er zur Gefahrenquelle im Haushalt für seine Nutzer und deren Mitbewohner.

Sicherheitsmassnahmen

Treppenlifte sollen gern genutzte Hilfsmittel im mobilen Alltag sein und keine Mobilitätsfallen. Ein guter Treppenlift wird so selbstverständlich genutzt als ob er schon immer vorhanden gewesen wäre. Ältere Menschen und Kranke sind oft besonders unsicher, so dass nicht nur auf Sicherheitsmassnahmen am Lift, sondern auch auf das empfundene Sicherheitsgefühl Wert gelegt werden muss.

A und O ist der bequeme Sitz, der nicht einengt und über eine stabile Stützlehne verfügt. Unabdingbar sind verstellbare Sicherheitsgurte und Armlehnen, die den Fahrer fest im Sitz halten, aber ebenso unkompliziert selber oder durch eine Betreuungsperson abgeschnallt beziehungsweise hochklappt werden können. Abrollsicherungen und Klappschranken geben zusätzliche Sicherheit, ebenso ein leicht zu bedienender Stopp-Button für Notfälle. Nicht nur bei Stromausfall ist deshalb eine manuelle Notsenkabrichtung sinnvoll. Der Abhängigkeit vom Stromnetz besser entgehen als durch eine Notabsenkung kann man mit Akkubetrieb oder einer Notstromversorgung.

Typische Sicherheitsfunktionen eines Treppenlifts

  • Sicherheitsgurt
  • Totmannsteuerung: Stoppt den Lift automatisch falls der Knopf nicht mehr betätigt wird
  • Quetschschutz: Stoppt den Lift bei Berührung von Hindernissen
  • Schlüssel:Verhindert das Nutzen des Liftes durch unbefugte Personen (z.b. Kinder)
  • Schienen-Abdeckung: Sie verhindert das Einklemmen von Kleidung oder Stoffen

Qulitätssicherungssiegel

Auf jedem Treppenlift muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Typenschild angebracht sein, das nicht nur Seriennummer, Baujahr und Maximalbelastung ausweist, sondern auch den Namen, die Adresse und eine Servicetelefonnummer des Herstellers. Zu achten ist ebenfalls darauf, dass der neue oder gebrauchte Treppenlift über eines der üblichen Qualitätssicherungssiegel verfügt wie das GS-Siegel für „Geprüfte Sicherheit“ oder das TÜV-Siegel. Das ISO-Zeichen bestätigt, dass Qualitätsnormen eingehalten wurden, und spielt eine entscheinende Rolle bei Produkthaftungsfragen.