Liegen die Bedingungen für einen Zuschuss zum Kauf des Treppenlifts durch die Pflegeversicherung nicht vor, oder reichen die gewährten Zuschüsse nicht aus, dann gibt es weitere Möglichkeiten, dass die Kosten der teuren Investition teilweise übernommen werden.
Anlaufstellen für Anfragen sind die jeweils zuständige Agentur für Arbeit oder das Sozialamt. Dort können Anträge auf Kostenübernahmen oder Zuschüsse gestellt werden. Auch bei Kommunen oder den Bauministerien der Länder lohnen Nachfragen. Viele Kommunen bieten Sonderprogramme an, die speziell die Mobilität von Gehbehinderten fördern. Beratungsstellen für Senioren oder Behindertenbeauftragte geben Auskunft und informieren auch, ob das Wohnungs-, Bau- oder Sozialamt für die Anfrage zuständig ist.
Ebenfalls bei Stiftungen, die im Bereich Senioren und Behinderte aktiv sind, ist die Anfrage nach Unterstützung sinnvoll und wird gerne vernachlässigt.
Wer Steuern zahlt, kann die Anschaffung eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, sollte der Steuererklärung ein medizinisches Attest beigelegt werden, das die Anschaffung des Treppenlifts als medizinisches Hilfsmittel begründet.
Sollten alle Gesuche um finanzielle Hilfe gescheitert sein, sind auch Sparkassen und Banken die richtigen Ansprechpartner, denn sie gewähren vielerorts günstige Kredite, um die Wohnraumanpassung ihrer Kunden zu finanzieren.
Sollte die Gehbehinderung auf speziellen Ursachen beruhen, greifen andere Finanzierungsmethoden. Ist die eingeschränkte Mobilität auf einen nicht selbst verschuldeten Unfall im privaten Bereich zurückzuführen, werden die Kosten für den Treppenlift von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Bei Arbeitsunfällen sind die zuständigen Berufsgenossenschaften der richtige Ansprechpartner. Soldaten der Bundeswehr können das Wehrgebührnisamt kontaktieren.
Liegt der Sonderfall vor, dass der Treppenlift die Wiedereingliederung ins Berufsleben nachweislich erleichtert, können abhängig von der jeweiligen Behinderung die Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Hauptfürsorgestellen die Kostenträgerschaft für den Treppenlift übernehmen.